Wartung von Beschlägen – Bauelemente
Zur dauerhaft einwandfreien Funktion sind Ihre Produkte mit hochwertigen Beschlägen ausgestattet. Um die Leichtgängigkeit dauerhaft zu erhalten, sind die zugänglichen beweglichen Beschlagteile einmal jährlich zu ölen oder mit säurefreien Schmierstoffen zu fetten. Das Ein- und Nachstellen der Beschläge ergibt sich zwangsläufig aus dem bestimmungsgemäßen Gebrauch und kann deshalb nicht als Mangelanspruch behandelt werden. Infolge der Leichtgängigkeit der Beschläge ist das Auf-oder Zulaufen der Bauelemente nicht immer zu vermeiden. Bei Bauelementen mit Zusatzanforderung wie z. B. Schallschutz oder Einbruchhemmung sind wegen erhöhter Gewichte ggf. zusätzliche Nachstellarbeiten erforderlich. [1]
[1] „Gebrauchsinformation und Hinweise für Bauelemente“ 2011-08, Fachverband Glas – Fenster – Fassade Baden-Württemberg, Landesinnungsverband des Glaserhandwerks, Otto-Wels-Straße 11, 76189 Karlsruhe