Gestellmöbel
Gestellmöbel wie z. B. Tische bestehen aus waagerecht auf einem Gestell ruhenden Platten. Stühle sind in vielen Varianten ausgeführte Sitzmöbel für jeweils eine Person, in der Regel zusammengesetzt aus einem Fußgestell, einer einfachen oder gepolsterten Sitzfläche und einer Rückenlehne. Sie sind zu unterscheiden von einfachen Schemeln ohne Lehne und gepolsterten Armsesseln.
Stühle und Tische
Einbaumöbel werden passgenau fest an ihrem vorgesehenen Ort eingebaut und sind daher dafür bestimmt, ortsfest benutzt zu werden. Aufgrund ihres festen Einbaus werden sie dem Bauwerk zugeordnet, was bei Versicherungsfällen oder Gewährleistungsfragen von Bedeutung sein kann.
Da sie häufig mit geschlossenen Passleisten zu Boden, Decke und Wänden eingebaut werden, wird die Erwärmung der Wandoberflächen teilweise stark reduziert, was besonders an Außenwänden relevant ist. (s. hierzu Kap. „Vermeidung von Schimmelpilzen hinter Möbeln“)