Schutz der Holzhaustür vor und während der Bauphase
Außentüren sind mit einer Verriegelung, häufig auch mit einer Mehrfachverriegelung, ausgestattet. Die Betätigung dieser Vorrichtung ist Voraussetzung für das Erreichen der vereinbarten Wind-, Luft- und Schlagregendichtheit. Falls die Tür nur in die Falle gezogen wird, kann nicht die volle Dichtheit erwartet werden. Weitere Anforderungen wie z. B. Schallschutz, Wärmeschutz und Einbruchhemmung können dann ebenfalls beeinträchtigt werden. Zudem kann das Verziehen der Tür eingeschränkt werden, welches in gewissem Umfang zulässig ist, sofern die Funktion gewährleistet bleibt. [1]
[1] Infos der Haustüren-Ring GmbH, Laboratoriumstraße 1, 85055 Ingolstad