Ganzglastüren
Glastüren sorgen für helle, lichtdurchflutete Räume und unterstützen ein modernes Einrichtungskonzept sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. Die vielfältigen Glasgestaltungsmöglichkeiten bieten zu jeder Inneneinrichtung die passende Glasfarbe oder Verglasungsart.
Sicherheitshinweise und Einsatzempfehlungen
In der Architektur wird häufig Glas als Werkstoff für Türen und Wände eingesetzt. Um schwere Unfälle durch splitterndes Glas zu vermeiden, sind von der Bauplanung über die Montage, die Wartung bis hin zur Nutzung alle sicherheitsrelevanten Aspekte zu berücksichtigen.
Den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechend werden in den Unfallverhütungsvorschriften, der Arbeitsstättenverordnung und in den Bauordnungen der Länder bestimmte Forderungen an Glasbauteile gestellt. Beispiele aus der Arbeitsstättenverordnung:
Anhang Nr. 1.5 (3): „Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände im Bereich von Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein und aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze und Verkehrswege abgeschirmt sein, dass die Beschäftigten nicht mit den Wänden in Berührung kommen und beim Zersplittern der Wände nicht verletzt werden können.“
Arbeitsstättenregel ASR A1.7 Punkt 5 (6): „… Werkstoffe für durchsichtige Flächen gelten als bruchsicher, wenn sie die baurechtlichen Bestimmungen für Sicherheitsglas erfüllen (z. B. Einscheiben- und Verbundsicherheitsglas). Die Bruchsicherheit hängt entscheidend davon ab, dass das Glas nicht beschädigt ist und dass keine unzulässigen Spannungen oder Belastungen auf das Glas einwirken. Kunststoffe mit vergleichbarer Bruchsicherheit sind zulässig. Drahtglas ist kein Sicherheitsglas.“
Den Sicherheitsanforderungen genügen die sogenannten Sicherheitsgläser
- Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG und ESG-H, vgl. Kapitel Materialien, Glas…)
- Verbund-Sicherheitsglas (VSG) sowie
- lichtdurchlässige Kunststoffe mit vergleichbaren Sicherheitseigenschaften.
Auch bei Türausschnitten in Innentüren werden Sicherheitsgläser empfohlen. In Arbeitsstätten sind diese sogar vorgeschrieben.
Gebrauchs-, Betriebs- und Wartungshinweise
Um Verletzungsgefahren zu minimieren, sind folgende Maßnahmen bei Betrieb und Wartung von Ganzglaselementen zu beachten:
- Sitz und Gängigkeit der Beschläge überprüfen und Justierung der Tür regelmäßig kontrollieren.
- Notwendige Einstellungen sind durch eine Fachfirma durchzuführen.
- Verformungen von Führungsschienen kontrollieren.
- Glastüren und Glaselemente, die Beschädigungen aufweisen (z. B. Kantenverletzungen,
muschelförmige Ausbrüche und Kratzer), sind abzusperren und auszutauschen.
- Kontakt Glas-Metall ist zu vermeiden; dies umfasst auch die Wahl von Montagehilfen.
- Verschmutzung des vom Türflügel überstrichenen Bereiches regelmäßig entfernen.
- Verschmutzung von Laufschienen regelmäßig entfernen.
- Bedienung von Horizontalschiebewänden nur durch eingewiesene Personen.
- Reinigung ohne mechanische Beschädigungen des Glases (Kratzer vermeiden, kein Einsatz
von Reinigungsklingen).DGUV Information 208-014
Bestimmungsgemäße Verwendung von Glaselementen
Bei der alltäglichen Verwendung beugen diese Punkte einer Beschädigung von Glaselementen
vor:
- Kein Verkeilen einer Glastür vornehmen.
- Handbetätigte Glastüren nur an den hierfür vorgesehenen Drückergarnituren öffnen und
schließen.
- Glastüren nicht zuwerfen.
- Handbetätigte Schiebeelemente nicht stoßen, sondern in die gewünschte Position führen.
- Wenn Leichtgängigkeit nicht mehr gegeben ist, nach Ursachen suchen und diese beseitigen.
Keine Gewalt anwenden! [30]
Pflegehinweise
Klarglas kann mit mildem Reinigungsmittel mit Schwamm oder Lappen sowie haushaltsüblichen Glasreinigern gereinigt werden. Unsachgemäße Nutzung wie Scheuern oder Kratzen auf Glas sollte vermieden werden. Bei der Reinigung von satinierten Glasoberflächen dürfen keine silikon- und säurehaltigen Reinigungsmittel verwendet werden; fetthaltige und ölhaltige Substanzen verursachen hier Flecken mit leichter Schattenwirkung, die mit Glasreiniger jedoch zu entfernen sind.
Vor Beginn der Ausführung sollte die Reinigungsfähigkeit der zu reinigenden Flächen geprüft werden. [1]